Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 15.01.2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Essen aufgehoben und der Antrag des Antragstellers auf Scheidung seiner Ehe zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Antragsteller.
I.
Der Antragsteller begehrt die Scheidung seiner Ehe nach deutschem Recht.
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