Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin werden die Beschlüsse des Amtsgerichts - Familiengericht - Hainichen vom 10.06. und 30.07.2010 - 2 F 639/09 - aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Prüfung und Bescheidung des Verfahrenskostenhilfegesuchs der Antragstellerin vom 10.05.2010 an das Familiengericht zurückverwiesen.
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