»Zur Frage des auf die Form der Eheschließung anzuwendenden Rechts bei der Eheschließung zweier pakistanischer Staatsangehöriger, die in London nach mohammedanischem Ritus erfolgt und bei der sich der in Deutschland lebende Ehemann, der hier bereits 4 Jahre zuvor einen nicht rechtskräftig beschiedenen Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter gestellt hatte, durch den Vater der Ehefrau vertreten läßt.«