Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bochum vom 21. Mai 2010 wird verworfen.
Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtsgebührenfrei.
Beschwerdewert: 3.000 €
I.
Der Betroffene wendet sich gegen die hinsichtlich der Bestellung eines Ergänzungsbetreuers ergangenen Entscheidungen.
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