Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Kleve vom 01.07.2009 dahin abgeändert, dass der Klägerin unter Beiordnung von Rechtsanwalt B. aus Emmerich am Rhein Prozesskostenhilfe auch bewilligt wird, soweit sie beantragt, den Beklagten zu verurteilen, an sie einen Verzugsschaden in Höhe von 649,74 € zu zahlen.
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