Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Dortmund vom 5.11.2012 wird zurückgewiesen.
Gründe:
I.
Die Beteiligten sind türkische Staatsangehörige. Sie haben am 30.11.2011 vor dem türkischen Generalkonsulat in F die Ehe geschlossen. Im Sommer 2012 erfolgte zunächst eine Trennung in der Ehewohnung, zwischenzeitlich ist diese durch Vergleich vom 25.10.2012 der Ehefrau zur alleinigen Nutzung zugewiesen worden.
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