Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin wird die Festsetzung des Streitwerts im Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg - Berichterstatter der 2. Kammer - vom 21. Juli 2014 geändert.
Der Streitwert für das Klageverfahren -
Die weitergehende Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin wird zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
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