Auf die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 2 wird der Beschluss des 6. Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 14. August 2015 aufgehoben.
Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt vom 8. Juli 2015 wird zurückgewiesen.
Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtsgebührenfrei.
Beschwerdewert: 550 €
I.
Die Rechtsbeschwerde betrifft die Frage, ob für einen Verfahrensbeistand, der das Amt berufsmäßig führt, bei der Abrechnung seiner Vergütung eine Ausschlussfrist von 15 Monaten gilt.
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