BGH - Urteil vom 24.10.1990
XII ZR 92/89
Normen:
BGB § 1591 Abs. 1, § 1599, § 1600n Abs. 1, § 1600o;
Fundstellen:
BGHR BGB § 1600o Abs. 1 Gerichtliches Verfahren 4
BGHR BGB § 1600o Abs. 1 Gerichtliches Verfahren 5
DAVorm 1991, 89
DRsp IV(415)209c
EzFamR BGB § 1600o Nr. 6
FamRZ 1991, 185
FuR 1991, 48
LM Nr. 17 zu § 1591 BGB
MDR 1991, 436
NJW 1991, 749

Anwendung der DNA-Analyse bei der Vaterschaftsfeststellung

BGH, Urteil vom 24.10.1990 - Aktenzeichen XII ZR 92/89

DRsp Nr. 1992/982

Anwendung der DNA-Analyse bei der Vaterschaftsfeststellung

»Zur Anwendung der DNA-Analyse bei der Vaterschaftsfeststellung (hier im Fall einer Neumutation, durch die ein Vaterschaftsausschluß in einem Blutgruppensystem vorgetäuscht wird).«

Normenkette:

BGB § 1591 Abs. 1, § 1599, § 1600n Abs. 1, § 1600o;

Tatbestand:

Die Klägerin wurde am 7. Dezember 1984 nichtehelich geboren. Sie hat zunächst einen anderen Mann auf Feststellung der Vaterschaft verklagt, der jedoch als Erzeuger ausgeschlossen worden ist. Nunmehr nimmt sie den Beklagten auf Feststellung der Vaterschaft und Zahlung des Regelunterhalts in Anspruch. Sie hat vorgetragen, er habe ihrer Mutter während der gesetzlichen Empfängniszeit (8. - nicht 9. - Februar bis 9. Juni 1984), und zwar an Fasching 1984, beigewohnt und sei ihr Erzeuger. Daran ändere nichts, daß ihre Mutter in der gesetzlichen Empfängniszeit außer mit dem erfolglos verklagten noch mit einem weiteren Mann, dessen Name und Anschrift unbekannt seien, Geschlechtsverkehr gehabt habe. Der Beklagte hat eine Beiwohnung bestritten.