Anwendung der unterhaltsrechtlichen Leitlinien eines benachbarten Oberlandesgerichts
OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.01.2004 - Aktenzeichen II-8 UF 174/03
DRsp Nr. 2004/19601
Anwendung der unterhaltsrechtlichen Leitlinien eines benachbarten Oberlandesgerichts
Hat ein Oberlandesgericht selbst unterhaltsrechtliche Leitlinien aufgestellt, so ist es nicht gehalten, die Leitlinien eines benachbarten Oberlandesgerichts anzuwenden, auch wenn diese dem Unterhaltsberechtigten günstiger sind.