Die Revision gegen das Urteil des 13. Zivilsenats - Senat für Familiensachen - des Kammergerichts in Berlin vom 23. September 2016 wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.
Die Parteien streiten um die Bewertung einer Unternehmensbeteiligung des Beklagten im Zugewinnausgleich.
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