LG Stuttgart, vom 03.04.1986 - Vorinstanzaktenzeichen 25 O 669/85
OLG Stuttgart, vom 09.02.1987 - Vorinstanzaktenzeichen 5 U 154/86
BGH, vom 04.11.1987 - Vorinstanzaktenzeichen IVa ZR 79/87
Anwendung des Heimatrechtes des Mannes im Rahmen der Vaterschaftsfeststellung - Förmliche Vaterschaftsfeststellung vor der Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruches
BVerfG, Beschluß vom 08.07.1988 - Aktenzeichen 1 BvR 1561/87
DRsp Nr. 2005/16991
Anwendung des Heimatrechtes des Mannes im Rahmen der Vaterschaftsfeststellung - Förmliche Vaterschaftsfeststellung vor der Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruches
1. Die fachgerichtliche Auffassung betreffend die Anwendung des Heimatrechtes des Mannes im Rahmen der Vaterschaftsfeststellung ist nachvollziehbar und entspricht der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur. Eine spezifische Benachteiligung des nichtehelichen Kindes entgegen dem Verfassungsauftrag des Art. 6 Abs. 5GG kann insoweit nicht festgestellt werden.2. Ein Verfassungsverstoß gegen Art. 3 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 5GG ist auch insoweit nicht zu erkennen, als § 1600aBGB die förmliche Vaterschaftsfeststellung vor der Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruches gemäß § 2338aBGB verlangt.