OLG Koblenz - Urteil vom 23.12.2002
12 U 1404/01
Normen:
AKB § 15 Abs. 2 ; VVG § 67 Abs. 1, 2 ;
Fundstellen:
OLGReport-Koblenz 2003, 125
VRS 104, 439
VersR 2003, 1381
Vorinstanzen:
LG Koblenz, vom 16.07.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 459/00

Anwendung des sog. Familienprivilegs auf Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

OLG Koblenz, Urteil vom 23.12.2002 - Aktenzeichen 12 U 1404/01

DRsp Nr. 2004/5043

Anwendung des sog. Familienprivilegs auf Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Das sog. Familienprivileg des § 67 Abs. 2 VVG findet auf die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft auch dann keine Anwendung, wenn aus dieser Beziehung gemeinsame Kinder hervorgegangen sind.

Normenkette:

AKB § 15 Abs. 2 ; VVG § 67 Abs. 1, 2 ;

Tatbestand:

Die Klägerin nimmt den Beklagten mit der Begründung in Anspruch, er habe auf sie gemäß § 67 I VVG als Vollkaskoversichererin übergegangene Ansprüche auszugleichen.

Am 17.12.1999 verursachte der Beklagte mit dem bei der Klägerin vollkaskoversicherten Klein-Lkw - Marke Fiat amtl. Kennz.: ...-..-298 beim Abbiegen von der untergeordneten K .. in die vorfahrtsberechtigte L ... innerhalb der Gemarkung Z........ einen Verkehrsunfall. Obwohl er durch das Verkehrszeichen Z 206 "Halt! Vorfahrt gewähren!" auf seine Wartepflicht hingewiesen wurde, bog er, ohne anzuhalten, nach links in die L ... ab und kollidierte mit dem vorfahrtsberechtigten Pkw - Marke Opel Omega, amtl. Kennz.: ...-.-833.

Die Fahrerin dieses Pkw kam bei diesem Verkehrsunfall ums Leben.

Durch Urteil des AG Cochem vom 1.08.2000 (Az.: 2040 Js 63414/99) wurde der Beklagte wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315 c I Nr. 2 a und d, III StGB) in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB) zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt.