Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Pforzheim vom 16.07.2015, Az. 5 F 35/15, wird zurückgewiesen.
2.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
4.Der Verfahrenswert wird für das Beschwerdeverfahren auf 6.650 € festgesetzt.
I.
Die Beteiligten streiten über die Verpflichtung des Antragstellers, Kindesunterhalt für den am 16.5.2011 geborenen M. zu zahlen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|