Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Pforzheim vom 16.07.2015, Az. 5 F 35/15, wird zurückgewiesen.
2.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
4.Der Verfahrenswert wird für das Beschwerdeverfahren auf 6.650 € festgesetzt.
I.
Die Beteiligten streiten über die Verpflichtung des Antragstellers, Kindesunterhalt für den am 16.5.2011 geborenen M. zu zahlen.
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