BayObLG - Beschluß vom 04.09.1995
1Z BR 33/95
Normen:
BGB § 1767, § 1769 ; EGBGB Art. 14, Art. 22, Art. 23 Abs. 1 ; GG Art. 103 Abs. 1 ;
Fundstellen:
FamRZ 1996, 435
StAZ 1996, 171

Anzuwendendes Recht bei der Adoption eines erwachsenen Ausländers durch ein deutsches Ehepaar

BayObLG, Beschluß vom 04.09.1995 - Aktenzeichen 1Z BR 33/95

DRsp Nr. 1995/6228

Anzuwendendes Recht bei der Adoption eines erwachsenen Ausländers durch ein deutsches Ehepaar

»1. Zur Anwendung deutschen Rechts und zur Berücksichtigung des Heimatrechts des Anzunehmenden bei der Adoption eines volljährigen Ausländers (hier: jugoslawischer Staatsangehöriger albanischer Volkszugehörigkeit aus der Provinz Kosovo) durch ein deutsches Ehepaar. 2. Das Bestehen freundschaftlicher Beziehungen und die Absicht, dem Anzunehmenden den Verbleib in der Bundesrepublik Deutschland zu sichern, rechtfertigen die Adoption eines Erwachsenen nicht.«

Normenkette:

BGB § 1767, § 1769 ; EGBGB Art. 14, Art. 22, Art. 23 Abs. 1 ; GG Art. 103 Abs. 1 ;

Gründe: