ArbG Stade - Beschluß vom 06.10.1998 (1 Ca 401/97) - DRsp Nr. 1999/4840
ArbG Stade, Beschluß vom 06.10.1998 - Aktenzeichen 1 Ca 401/97
DRsp Nr. 1999/4840
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses des geschäftsunfähigen Betreuten ist dem Betreuer nicht wirksam zugegangen, wenn ihm nur eine beglaubigte Kopie dieser Kündigung mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung übersandt wird.