Artikel 1 EG/805/2004
Stand: 19.10.2022
zuletzt geändert durch:
Verordnung (EU) 2022/2040, ABl. L 275 vom 25. 10. 2022 S. 30
2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004
KAPITEL I GEGENSTAND, ANWENDUNGSBEREICH UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

Artikel 1 EG/805/2004 Gegenstand

Artikel 1 Gegenstand

EG/805/2004 ( Verordnung (EG) Nr. 805/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 )

Mit dieser Verordnung wird ein Europäischer Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen eingeführt, um durch die Festlegung von Mindestvorschriften den freien Verkehr von Entscheidungen, gerichtlichen Vergleichen und öffentlichen Urkunden in allen Mitgliedstaaten zu ermöglichen, ohne dass im Vollstreckungsmitgliedstaat ein Zwischenverfahren vor der Anerkennung und Vollstreckung angestrengt werden muss.