Artikel 1 HÜIA
Stand: 29.05.1993
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Kapitel I Anwendungsbereich des Übereinkommens

Artikel 1 HÜIA Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993

Artikel 1

HÜIA ( Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 )

Ziel des Übereinkommens ist es, a) Schutzvorschriften einzuführen, damit internationale Adoptionen zum Wohl des Kindes und unter Wahrung seiner völkerrechtlich anerkannten Grundrechte stattfinden; b) ein System der Zusammenarbeit unter den Vertragsstaaten einzurichten, um die Einhaltung dieser Schutzvorschriften sicherzustellen und dadurch die Entführung und den Verkauf von Kindern sowie den Handel mit Kindern zu verhindern; c) in den Vertragsstaaten die Anerkennung der gemäß dem Übereinkommen zustande gekommenen Adoptionen zu sichern.