Artikel 11 EU/1259/2010
Stand: 20.12.2010
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KAPITEL II EINHEITLICHE VORSCHRIFTEN ZUR BESTIMMUNG DES AUF DIE EHESCHEIDUNG UND TRENNUNG OHNE AUFLÖSUNG DES ...

Artikel 11 EU/1259/2010 Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung

Artikel 11 Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung

EU/1259/2010 ( Rom-III-Verordnung )

Unter dem nach dieser Verordnung anzuwendenden Recht eines Staates sind die in diesem Staat geltenden Rechtsnormen unter Ausschluss derjenigen des Internationalen Privatrechts zu verstehen.