Jeder Vertragsstaat gibt der Regierung der Niederlande die Behörden bekannt, die für den Erlaß von Unterhaltsentscheidungen und für die Vollstreckbarerklärung ausländischer Entscheidungen zuständig sind. Die Regierung der Niederlande bringt diese Mitteilung den anderen Vertragsstaaten zur Kenntnis.
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