Dieses Übereinkommen tritt am sechzigsten Tage nach der gemäß Artikel 15 vorgenommenen Hinterlegung der vierten Ratifikationsurkunde in Kraft. Für jeden Unterzeichnerstaat, der später ratifiziert, tritt das Übereinkommen am sechzigsten Tage nach Hinterlegung seiner Ratifikationsurkunde in Kraft. Im Falle des Artikels 14 Absatz 2 wird das Übereinkommen am sechzigsten Tage nach Hinterlegung der Annahmeerklärung anwendbar.
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