Artikel 25 EG-2201-2003
Stand: 02.12.2004
zuletzt geändert durch:
, ABl. L 367 vom 14. 12. 2004 S. 1
2003 des Rates vom 27. November 2003
KAPITEL III ANERKENNUNG UND VOLLSTRECKUNG
ABSCHNITT 1 Anerkennung

Artikel 25 EG-2201-2003 Unterschiede beim anzuwendenden Recht

Artikel 25 Unterschiede beim anzuwendenden Recht

EG-2201-2003 ( Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27. November 2003 )

Die Anerkennung einer Entscheidung darf nicht deshalb abgelehnt werden, weil eine Ehescheidung, Trennung ohne Auflösung des Ehebandes oder Ungültigerklärung einer Ehe nach dem Recht des Mitgliedstaats, in dem die Anerkennung beantragt wird, unter Zugrundelegung desselben Sachverhalts nicht zulässig wäre.