Artikel 28 HÜIA
Stand: 29.05.1993
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Kapitel VI Allgemeine Bestimmungen

Artikel 28 HÜIA Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993

Artikel 28

HÜIA ( Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 )

Das Übereinkommen steht Rechtsvorschriften des Heimatstaats nicht entgegen, nach denen die Adoption eines Kindes mit gewöhnlichem Aufenthalt in diesem Staat auch dort durchgeführt werden muss oder nach denen es untersagt ist, vor einer Adoption das Kind in einer Familie im Aufnahmestaat unterzubringen oder es in diesen Staat zu bringen.