OLG Düsseldorf - Beschluss vom 09.05.2008
II-2 WF 62/08
Normen:
BGB § 1569 ; BGB § 1570 ; BGB § 1574 ;
Fundstellen:
FamRB 2008, 232
FamRZ 2008, 1861
FuR 2008, 501
MDR 2008, 1164
NJW 2008, 2658
OLGReport-Düsseldorf 2008, 487

Auch nach neuem Unterhaltsrecht ist geschiedenen Alleinerziehenden nur die Teilzeittätigkeit zumutbar, wenn minderjährige Kinder betreut werden

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.05.2008 - Aktenzeichen II-2 WF 62/08

DRsp Nr. 2008/12461

Auch nach neuem Unterhaltsrecht ist geschiedenen Alleinerziehenden nur die Teilzeittätigkeit zumutbar, wenn minderjährige Kinder betreut werden

»Auch nach In-Kraft-Treten des neuen Unterhaltsrechts zum 01.01.2008 braucht ein alleinerziehender geschiedener Ehepartner, der zwei Kinder im Grundschulalter betreut, nur einer Teilzeittätigkeit (im konkreten Fall fünf Stunden täglich) nachgehen. Er muss gegebenenfalls bestehende Kinderbetreuungsplätze nutzen. Dass solche im Einzelfall nicht zur Verfügung stehen, hat der Alleinerziehende zu beweisen.«

Normenkette:

BGB § 1569 ; BGB § 1570 ; BGB § 1574 ;

Entscheidungsgründe:

I.