OLG Saarbrücken - Beschluss vom 29.08.2003
6 UF 11/03
Normen:
MSA § 13 Abs. 3 ; BGB § 1671 ;
Vorinstanzen:
AG Homburg-Saar, vom 30.12.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 9 F 324/02

Aufenthaltsbestimmungsrecht einer in der US-Armee tätigen, in Deutschland stationierten Mutter

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.08.2003 - Aktenzeichen 6 UF 11/03

DRsp Nr. 2003/13005

Aufenthaltsbestimmungsrecht einer in der US-Armee tätigen, in Deutschland stationierten Mutter

Eine (auch weitgehende) Fremdbetreuung kann jedenfalls dann nicht als von vornherein ungünstiger angesehen werden als die Betreuung durch Verwandte, wenn sie, in eigens für die Betreuung von Kindern von Armeeangehörigen geschaffenen Einrichtungen durch entsprechend ausgebildetes Personal stattfindet.

Normenkette:

MSA § 13 Abs. 3 ; BGB § 1671 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die am 1974 geborene Antragsgegnerin, amerikanische Staatsbürgerin, und der am 1979 geborene Antragsteller, der die amerikanische und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, haben am 1999 geheiratet. Aus der Ehe sind die Kinder, geboren am 1999, und, geboren am 2001, hervorgegangen.