AG Eberswalde, vom 21.10.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 3 F 530/00
Aufenthaltsbestimmungsrecht und elterliche Sorge in Abhängigkeit der Einigungsfähigkeit der Eltern
OLG Brandenburg, Beschluss vom 27.03.2003 - Aktenzeichen 10 UF 253/02
DRsp Nr. 2003/11572
Aufenthaltsbestimmungsrecht und elterliche Sorge in Abhängigkeit der Einigungsfähigkeit der Eltern
Bei objektiver Kooperationsfähigkeit und subjektiver Kooperationsbereitschaft der Eltern ist grds. der gemeisamen elterlichen Sorge der Vorrang zu geben. Eingeschränkte Kommunikation unter den Eltern rechtfertigt noch nicht die Annahme der Einigungsunfähigkeit. Die Einigungsunfähigkeit muss gerade in Bezug auf das Kind vorliegen.