Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Zehdenick vom 08.12.2023 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
I.
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen einen Beschluss des Amtsgerichts, mit dem ihm wegen ungebührlichen Verhaltens ein Ordnungsgeld von 200 Euro gemäß § 178 GVG auferlegt worden ist, und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, zwei Tage Ordnungshaft.
Im Sitzungsvermerk vom 08.12.2023 (Bl. 2 des Ordnungsgeldbandes) ist folgendes vermerkt:
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