Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bruchsal vom 31.01.2019, Az.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
2.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
3.Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.287,47 € festgesetzt.
I.
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