OLG Koblenz - Beschluss vom 10.02.2003
9 WF 96/03
Normen:
BGB § 1603 Abs. 2 § 1610 ;
Fundstellen:
OLGReport-Koblenz 2003, 301
Vorinstanzen:
AG Bingen, - Vorinstanzaktenzeichen 8 F 498/02

Aufgabe der Arbeitsstelle als unterhaltsbezogene Leichtfertigkeit

OLG Koblenz, Beschluss vom 10.02.2003 - Aktenzeichen 9 WF 96/03

DRsp Nr. 2004/3929

Aufgabe der Arbeitsstelle als unterhaltsbezogene Leichtfertigkeit

1. Unterhaltsbezogene Leichtfertigkeit des Verpflichteten kann nicht einfach deswegen unterstellt werden, weil er eine nichtselbständige Tätigkeit aufgegeben hat, um sich selbständig zu machen. Hinzu kommen muß der Vorwurf eines verantwortungslosen, zumindest leichtfertigen Verhaltens.Hierfür ist der Unterhaltsberechtigte darlegungs- und beweispflichtig.2. In der Regel wird es auch das unterhaltsberechtigte minderjährige Kind akzeptieren müssen, wenn der Unterhaltsverpflichtete von seinem Recht auf freie Berufswahl Gebrauch macht, solange der Regelunterhalt gesichert ist.

Normenkette:

BGB § 1603 Abs. 2 § 1610 ;

Gründe: