OLG Hamm - Urteil vom 14.10.1994
33 U 36/94
Normen:
BGB § 428 § 430 § 741 § 745 Abs. 2 ;
Fundstellen:
FamRZ 1995, 806

Aufgabe lebenslänglichen Wohnrechts und Nutzungsentschädigung

OLG Hamm, Urteil vom 14.10.1994 - Aktenzeichen 33 U 36/94

DRsp Nr. 1995/7595

Aufgabe lebenslänglichen Wohnrechts und Nutzungsentschädigung

Zieht ein Ehegatte aus der Ehewohnung aus, an der beiden Ehegatten ein lebenslanges unentgeltliches Wohnrecht eingeräumt ist, so steht ihm grundsätzlich ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung gegen den in der Wohnung verbliebenen Ehegatten nicht zu.

Normenkette:

BGB § 428 § 430 § 741 § 745 Abs. 2 ;

Hinweise:

Siehe hierzu die Entscheidung des BGH vom 08.05.1996 - XII ZR 254/94 - DRsp-ROM Nr. 1996/23541 -.

Fundstellen
FamRZ 1995, 806