Gegen die Entscheidung vom 6. Januar 1998, die Bewilligung der Prozesskostenhilfe (PKH) gemäß §§ 124 Nr. 2, 120 Abs. 4 ZPO aufzuheben, ist die Durchgriffserinnerung (Beschwerde) gegeben (§§
Das Rechtsmittel der Antragstellerin hat auch in der Sache Erfolg.
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