Der Beschwerdewert wird auf 4.419 € festgesetzt.
II.Der Senat weist darauf hin, dass die Beschwerde der Antragstellerin hinsichtlich des Antrags auf Aufhebung der Ehe keine Aussicht auf Erfolg hat.
Der Antragstellerin wird anheimgestellt, die Beschwerde aus Gründen der Kostenersparnis zurückzunehmen. Die Scheidung wäre dann rechtskräftig.
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