Auf die Beschwerde der Mutter wird der Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 19. September 2008 - 155 F 1477/08 - geändert :
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ######## wird der Mutter allein übertragen.
Die weitergehenden Anträge der Eltern werden zurückgewiesen.
Die Eltern tragen die Gerichtskosten erster Instanz je zur Hälfte. Das Beschwerdeverfahren bleibt gerichtskostenfrei. Außergerichtliche Kosten der Beteiligten werden in beiden Instanzen nicht erstattet.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.
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