AG Bad Homburg v. d. Höhe, vom 21.08.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 92 F 1207/16
Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge im Bereich des Aufenthaltsbestimmungsrechts wegen nachhaltigen Dissenses über die weitere Durchführung eines praktizierten WechselmodellsVerwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens bei Delegierung der Testdiagnostik und der Interaktionsbegutachtung auf eine Hilfskraft
OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 07.02.2018 - Aktenzeichen 4 UF 226/17
DRsp Nr. 2019/2303
Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge im Bereich des Aufenthaltsbestimmungsrechts wegen nachhaltigen Dissenses über die weitere Durchführung eines praktizierten WechselmodellsVerwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens bei Delegierung der Testdiagnostik und der Interaktionsbegutachtung auf eine Hilfskraft
Orientierungssätze: 1. Ein nachhaltiger Dissens über die weitere Durchführung des Wechselmodells nach dem von einem Elternteil angestrebten dauerhaften Wechsel des Kindes in seinen Haushalt kann die Annahme einer fehlenden Kooperations- und Konsensbereitschaft der getrennt lebenden Eltern und damit die Auflösung der gemeinsamen elterlichen Sorge im Bereich des Aufenthaltsbestimmungsrechts rechtfertigen, § 1671 Abs. 1 S. 2 Nr. 2BGB. 2. 3.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" abrufen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.