OLG Zweibrücken - Beschluss vom 12.02.2009
6 UF 2/09
Normen:
BGB § 1671;
Fundstellen:
FamRZ 2009, 1758
Vorinstanzen:
AG Landstuhl, - Vorinstanzaktenzeichen 2 F 110/07

Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge wegen pädophiler Neigungen des Vaters

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12.02.2009 - Aktenzeichen 6 UF 2/09

DRsp Nr. 2009/24639

Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge wegen pädophiler Neigungen des Vaters

Das Vorhandensein pädophiler Neigungen des Vaters reicht für sich allein gesehen nicht aus, eine Gefährdung des Kindeswohls zu begründen. _

Tenor:

Der Antrag der Beteiligten zu 1), ihr für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird zurückgewiesen, §§ 14 FGG, 114 ZPO.

Normenkette:

BGB § 1671;

Gründe:

Die beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg. Auch nach Auffassung des Senats liegen die Voraussetzungen für eine Aufhebung des gemeinsamen Sorgerechts für den Sohn D... nicht vor. Das Vorhandensein pädophiler Neigungen beim Beteiligten zu 2) reicht für sich allein gesehen nicht aus, eine Kindeswohlgefährdung zu begründen. Insoweit gibt es keine tatsächlichen Anhaltspunkte dafür, dass es in der Vergangenheit zu sexuellen Übergriffen des Beteiligten zu 2) gekommen ist. Mit Recht weist das Familiengericht darauf hin, dass die Frage eines (uneingeschränkten) Umgangs nicht Gegenstand des Verfahrens ist.