Der Antrag der Beteiligten zu 1), ihr für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird zurückgewiesen, §§ 14 FGG, 114 ZPO.
Die beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg. Auch nach Auffassung des Senats liegen die Voraussetzungen für eine Aufhebung des gemeinsamen Sorgerechts für den Sohn D... nicht vor. Das Vorhandensein pädophiler Neigungen beim Beteiligten zu 2) reicht für sich allein gesehen nicht aus, eine Kindeswohlgefährdung zu begründen. Insoweit gibt es keine tatsächlichen Anhaltspunkte dafür, dass es in der Vergangenheit zu sexuellen Übergriffen des Beteiligten zu 2) gekommen ist. Mit Recht weist das Familiengericht darauf hin, dass die Frage eines (uneingeschränkten) Umgangs nicht Gegenstand des Verfahrens ist.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|