OLG Koblenz - Beschluss vom 04.09.2013
13 WF 682/13
Normen:
ZPO § 122 Abs. 2;
Vorinstanzen:
AG Sankt Goar, - Vorinstanzaktenzeichen 5 F 171/12

Aufhebung der Verwerfung einer Beschwerde im Prozesskostenhilfeverfahren, da das Rechtsmittel in die falsche Akte geheftet war

OLG Koblenz, Beschluss vom 04.09.2013 - Aktenzeichen 13 WF 682/13

DRsp Nr. 2013/20593

Aufhebung der Verwerfung einer Beschwerde im Prozesskostenhilfeverfahren, da das Rechtsmittel in die falsche Akte geheftet war