Auf die Beschwerden der Kindeseltern wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Oranienburg vom 19.03.2021 (Az.
Die Eltern sind damit für das Kind L... P... S..., geboren am ....2008, wieder vollumfänglich sorgeberechtigt.
Gerichtskosten für beide Instanzen werden nicht erhoben. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 4.000 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
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