OLG Koblenz - Beschluss vom 02.09.2014
7 WF 775/14
Normen:
ff ZPO § 114; ZPO § 124 Nr. 4 a.F;
Fundstellen:
FuR 2015, 299
Vorinstanzen:
AG Diez, vom 12.08.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 6 F 127/13

Aufhebung oder Reduzierung der angeordneten Ratenzahlungen wegen Verschlechterung der persönlichen und wirtschaftlichen VerhältnisseAufhebung der Bewilligung der ratenfreien Verfahrenkostenhilfe wegen Nichtzahlung zuvor angeordneter Raten

OLG Koblenz, Beschluss vom 02.09.2014 - Aktenzeichen 7 WF 775/14

DRsp Nr. 2015/3587

Aufhebung oder Reduzierung der angeordneten Ratenzahlungen wegen Verschlechterung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse Aufhebung der Bewilligung der ratenfreien Verfahrenkostenhilfe wegen Nichtzahlung zuvor angeordneter Raten

Einem Antrag auf Aufhebung/Reduzierung der angeordneten Ratenzahlungspflicht wegen Verschlechterung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ist nur dann stattzugeben, wenn der Hilfsbedürftige bis zum Eintritt der Einkommens-/Vermögensverschlechterng seiner Zahlungspflicht nachgekommen ist.

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Diez vom 12.08.2014 aufgehoben.

Normenkette:

ff ZPO § 114; ZPO § 124 Nr. 4 a.F;

Gründe