Die am 27. April 1943 geborene Klägerin und der am 18. Juni 1937 geborene Beklagte sind seit 20. Januar 1972 nach achteinhalbjähriger Ehe aus Verschulden des Beklagten geschieden. Aus ihrer Ehe gingen zwei in den Jahren 1964 und 1966 geborene Kinder hervor, die nach der Scheidung beim Beklagten lebten. Die nicht erwerbstätige Klägerin leidet an einer schizophrenen Psychose. Ihr werden Pflegeleistungen aus Pflegestufe II gewährt. Für sie ist Betreuung angeordnet. Betreuerin ist die Mutter der Klägerin, in deren Haushalt diese lebt.
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