Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 10. September 2024 -
Die aufschiebende Wirkung der Klage vom 11. Dezember 2023 -
Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen zu tragen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
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