BGH - Urteil vom 19.10.1988
IVb ZR 70/87
Normen:
BGB §§ 387, 1191 ; GVG § 23b;
Fundstellen:
BGHR BGB § 1191 Übererlös 1
BGHR BGB § 387 Gleichartigkeit 2
BGHR BGB § 387 Prozeßaufrechnung 1
BGHR GKG § 12 Hinterlegungszinsen 1
BGHR ZPO § 331 Abs. 1 Satz 1 Geständnisfiktion 1
BGHR ZPO § 4 Abs. 1 Hinterlegungszinsen 1
BGHR ZPO § 561 Abs. 1 Satz 1 Durchbrechung 2
DB 1989, 1670
DRsp-ROM Nr. 1992/2268
DRsp I(128)178e
DRsp I(154)179e
FamRZ 1989, 166
MDR 1989, 238
NJW-RR 1989, 173
Rpfleger 1989, 120
WM 1988, 1834
Vorinstanzen:
OLG Bamberg,
LG Bayreuth,

Aufrechnung gegen Anspruch auf Einwilligung in die Auszahlung eines hinterlegten Betrages; Übernahme einer Grundschuld in der Zwangsversteigerung

BGH, Urteil vom 19.10.1988 - Aktenzeichen IVb ZR 70/87

DRsp Nr. 1992/2266

Aufrechnung gegen Anspruch auf Einwilligung in die Auszahlung eines hinterlegten Betrages; Übernahme einer Grundschuld in der Zwangsversteigerung

»a) Gegen eine Forderung auf Einwilligung in die Auszahlung eines hinterlegten Betrages kann mit einem Zahlungsanspruch aufgerechnet werden. b) Die in einem Rechtsstreit vor einem Gericht für allgemeine Zivilsachen erklärte Aufrechnung ist nicht deshalb unwirksam, weil für die Entscheidung über die zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung, würde sie eingeklagt, das Familiengericht zuständig wäre. c) Wenn der Ersteher bei der Zwangsversteigerung eine Grundschuld übernimmt und diese ablöst, so steht der auf einen nicht valutierten Teil der Grundschuld entfallende Übererlös dem bisherigen Eigentümer des belasteten Grundstücks zu.«

Normenkette:

BGB §§ 387, 1191 ; GVG § 23b;

Tatbestand:

Die Parteien, geschiedene Eheleute, streiten um die Freigabe von Forderungen.

Sie waren je zur ideellen Hälfte Miteigentümer dreier Grundstücke. Die Grundstücke wurden im Rahmen eines im Jahre 1983 eingeleiteten Verfahrens zur Aufhebung der Gemeinschaft am 3. Februar 1984 zwangsversteigert. Sie waren mit einer Gesamtgrundschuld über 140.000 DM zugunsten des Beamtenheimstättenwerks (BHW) belastet, die ein der Beklagten gewährtes Bauspardarlehen sicherte.