Auf die Beschwerde des Antragstellers vom 08.12.2014 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Düren vom 24.11.2014 (25 F 256/14) aufgehoben und der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Düren vom 19.09.2014 (25 F 256/14) mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass die Gewaltschutzanordnungen bis zum 19.03.2015 befristet werden.
Die Kosten beider Instanzen trägt der Antragsgegner.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.000,00 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
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