FG Nürnberg - Urteil vom 15.08.2003
VI 284/99
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 Satz 1 ; EStG § 12 Nr. 1 Satz 2 ;
Fundstellen:
DStRE 2004, 243

Aufwendungen für ein Ehegattenarbeitsverhältnis als Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit

FG Nürnberg, Urteil vom 15.08.2003 - Aktenzeichen VI 284/99

DRsp Nr. 2003/17408

Aufwendungen für ein Ehegattenarbeitsverhältnis als Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit

Ein sog. Ehegattenarbeitsverhältnis zwischen dem nichtselbständig tätigen Ehemann und seiner Ehefrau ist steuerlich nicht anzuerkennen, wenn wesentliche Teile des Arbeitsvertrages und seine Durchführung (z. B. nicht vergütete Bereitschaftszeiten während einer Dienstreise) bei einem Arbeitsverhältnis zwischen Fremden nicht denkbar wären.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 Satz 1 ; EStG § 12 Nr. 1 Satz 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist noch die Anerkennung von Aufwendungen des Klägers für ein Ehegattenarbeitsverhältnis als zusätzliche Werbungskosten im Rahmen seiner Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.

Der Kläger (EM) ist als Geschäftsführer der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB), Bezirksstelle Xxx, nichtselbständig tätig (Bruttoarbeitslohn 1994: DM 249.201 - 1995: DM 268.248 - 1996: DM 276.603 - 1997: DM 283.120). Er wurde in den Streitjahren 1994 bis 1997 mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und aus Vermietung und Verpachtung mit seiner Ehefrau zur Einkommensteuer zusammenveranlagt. Die beiden Töchter derEhegatten wurden 1969 und 1971 geboren.

Mit Datum 27.09.1993 schloss der Kläger mit seiner Ehefrau EF einen am 01.10.1993 beginnenden Arbeitsvertrag. Aus diesem ergibt sich insbesondere