Aufwendungen für Kindergarten als Unterhaltsmehrbedarf
OLG München, Beschluß vom 27.11.1992 - Aktenzeichen 12 WF 1141/92
DRsp Nr. 1995/2418
Aufwendungen für Kindergarten als Unterhaltsmehrbedarf
Kindergartenkosten sind zwar nicht in den Sätzen der Düsseldorfertabelle enthalten, dennoch stellen sie regelmäßig keinen berücksichtigungsfähigen Mehrbedarf da (OLG Frankfurt - 1 UF 297/78 - vom 23.07.1979, FamRZ 1980, 183). Eine Ausnahme besteht allenfalls dann, wenn der Kindergartenbesuch allein pädagogische Gründe hat, wobei zur Darlegung dieser pädagogischen Gründe der Hinweis auf die Bedeutung der Vorschule nicht ausreicht.
Die zulässige Beschwerde des Klägers (§§ 127 Abs.2, 567, 569 ZPO) ist unbegründet. Das Familiengericht hat zu Recht mangels Bedürftigkeit die beantragte Prozeßkostenhilfe zurückgewiesen.
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