OLG München - Beschluß vom 27.11.1992
12 WF 1141/92
Normen:
BGB § 1601 § 1610 ;
Fundstellen:
EzFamR aktuell 1993, 46
FuR 1994, 53
OLGReport-München 1993, 154
Vorinstanzen:
AG Rosenheim,

Aufwendungen für Kindergarten als Unterhaltsmehrbedarf

OLG München, Beschluß vom 27.11.1992 - Aktenzeichen 12 WF 1141/92

DRsp Nr. 1995/2418

Aufwendungen für Kindergarten als Unterhaltsmehrbedarf

Kindergartenkosten sind zwar nicht in den Sätzen der Düsseldorfertabelle enthalten, dennoch stellen sie regelmäßig keinen berücksichtigungsfähigen Mehrbedarf da (OLG Frankfurt - 1 UF 297/78 - vom 23.07.1979, FamRZ 1980, 183). Eine Ausnahme besteht allenfalls dann, wenn der Kindergartenbesuch allein pädagogische Gründe hat, wobei zur Darlegung dieser pädagogischen Gründe der Hinweis auf die Bedeutung der Vorschule nicht ausreicht.

Normenkette:

BGB § 1601 § 1610 ;

Gründe:

Die zulässige Beschwerde des Klägers (§§ 127 Abs.2, 567, 569 ZPO) ist unbegründet. Das Familiengericht hat zu Recht mangels Bedürftigkeit die beantragte Prozeßkostenhilfe zurückgewiesen.