I.
Für den mittellosen Betroffenen wurden am 15.5.2001 für die Aufgabenkreise Vermögenssorge sowie Besorgung von Behörden-, Versicherungs-, Renten- und Sozialangelegenheiten dessen Eltern als jeweils alleinvertretungsberechtigte Betreuer bestellt. Das Amtsgericht setzte am 25.7.2002 für den Zeitraum 18.5.2001 - 17.5.2002 für jeden der beiden Betreuer eine Aufwandspauschale von 312 EUR fest.
Die gegen diesen Beschluss eingelegte sofortige Beschwerde der Staatskasse hat das Landgericht am 6.9.2.002 zurückgewiesen.
Hiergegen wendet sich die Staatskasse mit der sofortigen weiteren Beschwerde.
II.
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