Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 25. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 8. März 2013 wird auf Kosten der weiteren Beteiligten zu 2 zurückgewiesen.
Wert: 179 €
I.
Die Beteiligte zu 2 (im Folgenden: Betreuerin) begehrt eine höhere Betreuervergütung auf der Grundlage des Stundensatzes von 44 €.
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