BVerwG - Urteil vom 05.12.2000
5 C 25.00
Normen:
BAföG (F. 1995) § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 § 5 Abs. 4 Satz 2 ;
Fundstellen:
BVerwGE 112, 248
NJW 2001, 1959
Vorinstanzen:
VG Sigmaringen, vom 22.09.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 687/98
Mannheim - Urteil vom 05.07.2000 - 7, S. 1509/99,

Ausbildungsförderung für den Besuch einer ausländischen Hochschule; Gleichwertigkeit des Besuchs der ausländischen Hochschule

BVerwG, Urteil vom 05.12.2000 - Aktenzeichen 5 C 25.00

DRsp Nr. 2003/6701

Ausbildungsförderung für den Besuch einer ausländischen Hochschule; Gleichwertigkeit des Besuchs der ausländischen Hochschule

»Die organisationsrechtliche Zugehörigkeit zu einer ausländischen Hochschule, die neben dem tatsächlichen Betreiben der Ausbildung erforderlich ist, um den "Besuch" einer Ausbildungsstätte annehmen zu können, kann bei Austauschstudenten auch durch Einschreibung an der Heimathochschule und deren vertragliche Anerkennung durch die Gasthochschule begründet werden.«

Normenkette:

BAföG (F. 1995) § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 § 5 Abs. 4 Satz 2 ;

Gründe:

I.

Der Kläger begehrt die Bewilligung von Ausbildungsförderung für den Besuch der School of Art and Design an der University of Illinois at Chicago im Wintersemester 1997/98.