I.
Der 1964 geborene Kläger, der mit einer kolumbianischen Staatsangehörigen verheiratet ist und mit ihr einen im Juni 1991 geborenen Sohn hat, war vom Sommersemester 1992 bis einschließlich Wintersemester 1993/94 an der Universität K. im Diplomstudiengang Geographie mit den Nebenfächern Städtebau und Völkerkunde immatrikuliert; am 29. November 1993 erlangte er das Vordiplom in Geographie. Für das Studium in K. erhielt er Ausbildungsförderung.
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