Das Verfahren betrifft Unterhalt.
Der am 26.12.1976 geborene Kläger ist das eheliche Kind des Beklagten. Die Mutter hat sich im Mai 1995 selbst getötet. Der Beklagte ist ihr testamentarischer Alleinerbe. Der Kläger verlangt in einem beim Landgericht Karlsruhe anhängigen Rechtsstreit seinen Pflichtteil vom Beklagten. Nach Abschluß der mittleren Reife an einer Realschule besuchte der Kläger ein Wirtschaftsgymnasium in Karlsruhe, wo er - nachdem er das 12. Schuljahr wiederholt hatte - im Frühsommer 1997 mit Erfolg das Abitur ablegte. Seit 1.7.1997 leistet er zivilen Ersatzdienst.
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